WCF Africa (Postproduktionsförderung)
Der World Cinema Fund hat in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt im Jahr 2016 eine besondere Fördermöglichkeit für Projekte aus Subsahara-Afrika ins Leben gerufen. Alle WCF-Einreichungen mit Projekten aus Subsahara-Afrika werden somit automatisch auch für die gesonderte Förderlinie WCF Africa berücksichtigt.
Es gelten die WCF-Einreichtermine und die WCF-Richtlinien für Produktionsförderung. Für die Einreichung ist das übliche Formular WCF-Produktionsförderung zu verwenden. Die Fördermittel werden vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt.
An wen richtet sich das Programm?
Antragsberechtigt sind
- Filmproduktionsfirmen aus Subsahara-Afrika, wenn sie eine Kooperation mit einem*r Regisseur*in aus den Subsahara-Afrika-Regionen/-Ländern nachweisen können oder
- eingetragene (Handelsregister oder angemeldetes Gewerbe) Filmproduktionsfirmen mit Sitz in Deutschland, wenn sie eine Kooperation mit einem*r Regisseur*in aus den Subsahara-Afrika-Regionen/-Ländern nachweisen können oder
- eingetragene (Handelsregister oder angemeldetes Gewerbe) Filmproduktionsfirmen aus anderen EU–Mitgliedsstaaten, die in Deutschland eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten, soweit sie eine Kooperation mit einem*r Regisseur*in aus den Subsahara-Afrika-Regionen/-Ländern nachweisen können.
Die Rolle der deutschen Partner*innen
Der WCF möchte Filme in den WCF-Regionen/-Ländern durch die Förderung von aktiven Kooperationen zwischen Produzent*innen und Regisseur*innen aus diesen Regionen/Ländern und deutschen Partner*innen unterstützen. Die deutschen Partnerunternehmen spielen daher – sowohl kulturpolitisch als auch ökonomisch – eine wichtige Rolle in der Struktur des WCF.
Die Förderanträge von Produzent*innen aus den WCF-Regionen/-Ländern können bereits gestellt werden, bevor eine deutscher Partnerorganisation gefunden wurde. Sobald der WCF jedoch ein Projekt zur Förderung empfiehlt, wird ein deutschers Partnerunternehmen benötigt. Oftmals fungiert der WCF als Vermittler zwischen Produzent*innen aus dem Ausland und potentiellen deutschen Partner*innen und kann bei der Suche nach einem geeigneten Unternehmen behilflich sein. Sobald ein deutschers Partnerunternehmen gefunden ist, kann die Empfehlung der WCF-Jury aktiv umgesetzt werden.
Der*die deutsche Partner*in unterzeichnet die Fördervereinbarung mit dem WCF, ist Empfänger*in der WCF-Fördergelder und damit vertragsgemäß gegenüber dem WCF verantwortlich. Am Ende des Prozesses muss die deutsche Partnerorganisation dem WCF belegen, dass die gesamte Fördersumme (abzüglich möglicher Handlungskosten der deutschen Produzent*innen von max. 7,5 Prozent) in einer der WCF-Regionen/-Ländern ausgegeben wurde.
Einreichformular und Fristen
Es finden zwei Einreichprozesse pro Jahr statt.
- Die Deadline für den ersten Einreichprozess ist Ende Februar/Anfang März. Die Jurysitzungen, in denen über diese Einreichungen entschieden wird, finden in der Regel Ende Juni/Anfang Juli statt.
- Die Deadline für den zweiten Einreichprozess ist im Juli und die Jurysitzungen, in denen über diese Einreichungen entschieden wird, finden in der Regel Anfang November statt.
Die Entscheidungen über die Förderempfehlungen werden nach den jeweiligen Jury-Meetings bekannt gegeben.
Die genauen Deadlines werden rechtzeitig auf dieser Website veröffentlicht und das Antragsformular zwischen vier und sechs Wochen vor der jeweiligen Deadline aktiviert.
Eckdaten
- Höchstfördersumme: 40.000 Euro für Postproduktionsförderung.
- Die Gesamtherstellungskosten der zu fördernden Projekte sollten zwischen 200.000 Euro und 1.400.000 Euro liegen.
- Der Förderbetrag muss für die Postproduktion des Films in den o. g. Regionen ausgegeben werden.
- Vertragspartner*in ist immer der*die deutsche Partner*in.
- Bitte beachten Sie dass der abschließende Schlusskostenbericht über die Mittelverwendung bis spätestens Oktober 2024 vorgelegt werden muss.
Einreichunterlagen
Das Antragsformular wird rechtzeitig vier bis sechs Wochen vor Einreichfrist online bereitgestellt.
Bitte beachten Sie, dass das Formular nicht zwischengespeichert werden kann! Halten Sie deshalb alle Informationen und Unterlagen bereit, bevor Sie den Bewerbungsprozess beginnen. Mit dem Absenden ist Ihre Einreichung vollständig. Sie erhalten anschließend eine automatische Bestätigungsmail.
Im Online-Antragsformular müssen folgende Dokumente hochgeladen werden (auf Englisch oder Französisch):
- Finanzierungsinformationen:
- Finanzierungsplan in Euro und in der jeweiligen Landeswährung (wenn vorhanden). Ein Muster-Finanzierungsplan kann hier (15 KB) heruntergeladen werden. Der Finanzierungsplan muss folgende Angaben enthalten: Namen der Partner*innen/kooperierenden Firmen, Finanzierungsart (Förderung, Beistellung, Eigenmittel, Vorverkäufe, etc.), Anteile (in Prozent) der jeweiligen Partner*innen, jeweils nach Ländern aufgeschlüsselt. Bitte geben Sie auch an, welche Summen bereits gesichert und welche noch offen sind (sowie das voraussichtliche Datum, an dem eine Antwort/Entscheidung erwartet wird).
- Budget (detailliert): in Euro und Landeswährung.
- Verträge und Vereinbarungen: Alle Finanzierungsverträge und/oder Absichtserklärungen von Finanzierungspartner*innen, die bereits bestätigt sind.
- Unterschriebene Koproduktionsverträge/Kooperationsverträge oder Deal Memos.
- Rechteübertragung: Die Rechteübertragung ist ein Dokument oder ein Vertrag, der die Rechte der Drehbuchautor*innen auf die Produzent*innen überträgt und diese offiziell berechtigt, das Drehbuch für ein Filmprojekt zu verwenden. Handelt es sich bei Autor*innen und Produzent*innen um dieselbe Person, so ist es nicht nötig, die Erklärung beizufügen.
- Ein künstlerisches/visuelles Konzept mit Stimmungsbildern, Rollenbesetzung, Drehorten, Montage- und Bildgestaltungskonzept, etc.
- Ein passwortgeschützter Link zum Rohschnitt, einschließlich englischer oder französischer Untertitel (falls die Originalsprache keine dieser Sprachen ist).