WCF Europe
Mit dem Förderprogramm WCF Europe behält der World Cinema Fund seine erfolgreichen Förderstrukturen bei und weitet sie auf Produktionen aus europäischen Regionen und Ländern aus. Seit Jahrzehnten besetzen einige europäische Länder die Führungsrolle in den Koproduktionen mit Nicht-EU- beziehungsweise filminfrastrukturell schwachen Regionen/Ländern. Im Sinne der Demokratisierung der internationalen Koproduktionslandschaft, möchte das Förderprogramm weitere Länder ermutigen, sich in Koproduktionen mit den WCF-Regionen/-Ländern zu engagieren. Deshalb wird Projekten von Produktionsfirmen aus denjenigen WCF Europe-Regionen und -Ländern mit der geringsten Produktionskapazität und/oder von Produktionsfirmen aus europäischen Regionen, die bislang weniger aktiv im internationalen Koproduktionsgeschäft mitwirken, besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Die Hauptauswahlkriterien sind dieselben wie beim WCF Classic: WCF Europe unterstützt die Realisierung von Filmen (Spielfilme und abendfüllende kreative Dokumentarfilme) aus den WCF Europe-förderberechtigten Regionen und Ländern. Die zentralen Auswahlkriterien sind die künstlerische Qualität, inhaltliche Relevanz des Projekts sowie seine Realisierbarkeit.
An wen richtet sich das Programm?
Das Sonderprogramm richtet sich an den Bereich Produktion und weitet die Unterstützung durch den WCF auf europäische Firmen aus den Mitgliedsländern des Creative-Europe-MEDIA Sub-Programms (623 KB) aus.
Neben den klassischen WCF-Regionen/-Ländern sind im Rahmen des WCF Europe-Programms außerdem Projekte aus Weißrussland, Moldawien und der Ukraine förderberechtigt, wenn sie in Kooperation mit einer Firma aus den MEDIA-Mitgliedsländern Projekte zur Produktionsförderung einreichen, und umgekehrt. Dabei müssen die Produktionsanteile der Teilnehmerländer des MEDIA Sub-Programms in der Finanzierung insgesamt mindestens 20 Prozent betragen. Unter keinen Umständen dürfen sie aber 70 Prozent überschreiten.
Administrativer Förderempfängerin ist immer dier europäische Partnerorganisation.
Einreichformular und Fristen
Es finden zwei Einreichprozesse pro Jahr statt.
- Die Deadline für den ersten Einreichprozess ist Ende Februar/Anfang März. Die Jurysitzungen, in denen über diese Einreichungen entschieden wird, finden in der Regel Ende Juni/Anfang Juli statt.
- Die Deadline für den zweiten Einreichprozess ist im Juli und die Jurysitzungen, in denen über diese Einreichungen entschieden wird, finden in der Regel Anfang November statt.
Die Entscheidungen über die Förderempfehlungen werden nach den jeweiligen Jury-Meetings bekannt gegeben.
Die genauen Deadlines werden rechtzeitig auf dieser Website veröffentlicht und das Antragsformular zwischen vier und sechs Wochen vor der jeweiligen Deadline aktiviert.
Eckdaten
- Höchstfördersumme: 60.000 Euro pro Projekt und 40.000 Euro für Postproduktionsförderung
- Die Gesamtherstellungskosten der zu fördernden Projekte sollten zwischen 200.000 Euro und 1.400.000 Euro liegen.
- Der Förderbetrag muss für die Produktion des Films in den WCF Europe-Regionen/-Ländern ausgegeben werden.
- Die Finanzierungsanteile der Teilnehmerländer des MEDIA Sub-Programms müssen insgesamt mindestens 20 Prozent betragen und dürfen 70 Prozent nicht überschreiten. Zum Zeitpunkt der Einreichung muss der 20-Prozent-Anteil bereits gesichert sein. Der finale Anteil muss mindestens eine Woche vor Jurysitzung bestätigt werden.
Einreichunterlagen
Das Antragsformular wird rechtzeitig vier bis sechs Wochen vor Einreichfrist online bereitgestellt.
Bitte beachten Sie, dass das Formular nicht zwischengespeichert werden kann! Halten Sie deshalb alle Informationen und Unterlagen bereit, bevor Sie den Bewerbungsprozess beginnen. Mit dem Absenden ist Ihre Einreichung vollständig. Sie erhalten anschließend eine automatische Bestätigungsmail.
Im Online-Antragsformular müssen folgende Dokumente hochgeladen werden (auf Englisch oder Französisch):
- Finanzierungsinformationen:
- Finanzierungsplan in Euro und in der jeweiligen Landeswährung (wenn vorhanden). Ein Muster-Finanzierungsplan kann hier (15 KB) heruntergeladen werden. Der Finanzierungsplan muss folgende Angaben enthalten: Namen der Partner*innen/kooperierenden Firmen, Finanzierungsart (Förderung, Beistellung, Eigenmittel, Vorverkäufe, etc.), Anteile (in Prozent) der jeweiligen Partner*innen, jeweils nach Ländern aufgeschlüsselt. Der Anteil aller koproduzierenden Länder die Teil des MEDIA Sub-Programmes sind muss zwischen 20 und 70 Prozent betragen. Bitte geben Sie auch an, welche Summen bereits gesichert und welche noch offen sind (sowie das voraussichtliche Datum, an dem eine Antwort/Entscheidung erwartet wird).
- Budget (detailliert): in Euro und Landeswährung.
- Verträge und Vereinbarungen: Alle Finanzierungsverträge und/oder Absichtserklärungen von Finanzierungspartner*innen, die bereits bestätigt sind.
- Unterschriebene Koproduktionsverträge/Kooperationsverträge oder Deal Memos.
- Rechteübertragung: Die Rechteübertragung ist ein Dokument oder ein Vertrag, der die Rechte der Drehbuchautor*innen auf die Produzent*innen überträgt und diese offiziell berechtigt, das Drehbuch für ein Filmprojekt zu verwenden. Handelt es sich bei Autor*innen und Produzent*innen um dieselbe Person, so ist es nicht nötig, die Erklärung beizufügen.
- Ein künstlerisches/visuelles Konzept mit Stimmungsbildern, Rollenbesetzung, Drehorten, Montage- und Bildgestaltungskonzept, etc.
- Drehbuch oder Treatment (im Falle eines Dokumentarfilmprojekts)
- Sollte die Originalsprache des Projektes Spanisch sein, so reichen Sie bitte auch diese Version ein.
- Bei Einreichung für Post-Produktionsförderung ist das Drehbuch nicht notwendig. In diesem Fall wird ein Link zum Rohschnitt benötigt.
WCF Europe und andere Förderungen
Die WCF Europe-Förderung kann mit Mitteln anderer Fördereinrichtungen kombiniert werden, mit Ausnahme weiterer Produktionsförderungen von Creative Europe MEDIA, wie zum Beispiel:
- Hubert Bals Fund + Europe (Hubert Bals Fund of International Film Festival Rotterdam),
- IDFA Bertha Fund - Europe (IDFA Bertha Fund of International Documentary Filmfestival Amsterdam),
- TFL Co-Production Fund (Torino Film Lab).
Die WCF-Förderung unterliegt deutschem und europäischem Recht hinsichtlich der Höchstgrenze zur Ansammlung staatlicher Fördermittel.