Anforderungen

Voraussetzung für eine Akkreditierung als Fachbesucher*in ist der Nachweis der aktuellen professionellen Tätigkeit mit einem klaren inhaltlichen Bezug zur Filmbranche. 

Alle Anträge durchlaufen eine Prüfung. Die Berlinale behält sich die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Antrags vor. Bitte senden Sie nur aussagekräftige Links/Dokumente und bündeln Sie die Informationen. Sollten erforderliche Nachweise nicht vorhanden sein (zum Beispiel bei Berufseinsteiger*innen, Firmenneugründungen oder peripheren Tätigkeiten in der Filmbranche), bitten wir Sie stattdessen die Notwendigkeit der Akkreditierung für ihre Arbeit und/oder Ihre Motivation kurz zu erläutern. Nachweise können nur in deutscher oder englischer Sprache berücksichtigt werden. Anträge ohne Nachweise werden nicht bearbeitet. 

Bei Mitarbeiter*innen von Firmen und Organisationen muss die Teilnahme am Festival/EFM für das jeweilige Unternehmen von Relevanz sein. Dabei ist die jeweilige Funktion/Position des Mitarbeiters*der Mitarbeiterin im Unternehmen entscheidend. Für die Prüfung des Akkreditierungsantrags benötigen wir folgende aktuelle Informationen:

  • Tätigkeitsgebiet Ihrer Firma (Firmenprofil mit detaillierter Projektauflistung. Für Projekte in Planung bitten wir um aussagekräftige Basisdaten)
  • Ihre Position in der Firma (Ihre Berufsbezeichnung in Englisch)

Der Tätigkeitsnachweis muss durch Verweis auf eine aktuell gepflegte Webseite oder durch Upload aussagekräftiger Dokumente erfolgen (in Deutsch/Englisch).

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Akkreditierungskontingent für eine Firma begrenzt ist. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Mitarbeiter*innen einer Firma in der Reihenfolge der internen Priorität online zu registrieren. Es können nur Mitarbeiter*innen akkreditiert werden, die dauerhaft für die entsprechende Firma/Organisation tätig sind. Praktikant*innen werden nicht akkreditiert.

Hinweise für ausgewählte Gruppen:

  • Einkäufer*innen (Kino, TV, Streamingplattform) müssen in ihrem Antrag Nachweise über die Einkäufe in den letzten drei Jahren hochladen (Liste sollte enthalten: Titel, Link zum Film, Kauf- & Filmstart-Datum) - insbesondere wenn Sie den Buyers-Status beantragen möchten.
    Buyers-Status: Der Buyers Badge bietet gegenüber dem Market Badge einen vorrangigen Zutritt zu Market Screenings und EFM-Locations. Sie werden für die Auswahl berücksichtigt, wenn Sie einen (Online) Market Badge bestellen und im Akkreditierungsantrag im Berufsfeld-Dropdown „Einkäufer*in (Buyer)“ wählen (zu finden unter "Tätigkeit der antragstellenden Person"). 
    Der Buyers-Status kann nicht käuflich erworben werden, sondern wird vom EFM an Firmen in limitierter Anzahl vergeben. Ausschlaggebend sind die Käufe von aktuellen Langfilmen in den letzten zwölf Monaten. Folgende Berufsgruppen erhalten keinen Buyer-Status: Kinobetreiber*innen, Festivalkurator*innen, Film-Vertriebsfirmen, Filmproduktionsfirmen.
  • Für Mitarbeiter*innen von Produktions- und Verleihfirmen ist eine aktive und konstante Ausrichtung im Bereich Kurz- und/oder Langfilm oder fiktionalen/dokumentarischen High-Quality-Serien ausschlaggebend. Ein Teil der verantworteten Produktionen sollte bereits auf internationalen Festivals gelaufen sein und/oder einen breiten Release haben (Kino, TV, Streamingplattform). Werbefilme werden als Nachweise nicht anerkannt.
  • Personen die für ein Film- oder Kulturinstitut, ein Museum oder ein Filmfestival arbeiten, können sich nur in einer kuratierenden/leitenden Funktion für die jeweilige Institution akkreditieren. 
  • Redakteur*innen müssen aktuell in einer Redaktion im Bereich Spielfilm, Fernsehfilm, Dokumentationen, Kinderfilm oder Serie tätig sein (die Redaktion des TV-Senders ist bei Antragstellung anzugeben).
  • Personen die für ein Kino tätig sind, können sich nur in einer kuratierenden Funktion für das jeweilige Kino akkreditieren.
  • Mitarbeiter*innen von Universitäten müssen aktuell lehrend und/oder forschend in einem Studiengang mit dem zentralen Fokus auf Film tätig sein (Bereich: Produktion, Regie, Drehbuch, Schauspiel, Archive, Film Business, Szenenbild, Casting, Postproduktion, Filmtheorie).
  • Bei Anwält*innen und Mitarbeiter*innen von Rechtsabteilungen muss die alltägliche Arbeit mit rechtlichen Angelegenheiten einer Filmproduktion oder eines Filmverleihs in Zusammenhang stehen. Anwaltskanzleien müssen als Anlage ein Schreiben des Filmunternehmens beifügen, in dem bestätigt wird, dass die Kanzlei die rechtlichen Angelegenheiten des Unternehmens/der Filmproduktion vertritt.

Für die Prüfung des Akkreditierungsantrags benötigen wir folgende aktuelle Informationen:

  • Detaillierten Filmografie/Projektliste
    Filme/Projekte müssen datiert und die Funktion des Antragstellers*der Antragstellerin klar ersichtlich sein. Festivalteilnahmen, Auszeichnungen und positive Förderentscheide sollten in der Filmografie Erwähnung finden und aktuelle Stipendien genannt werden. Für Projekte in Planung sind aussagekräftige Basisdaten erforderlich.

Voraussetzung für eine Akkreditierung ist die aktuelle professionelle Tätigkeit mit einem klaren inhaltlichen Bezug zur Filmbranche. Maßgeblich betrachtet werden hierfür die Aktivitäten der letzten drei Jahre. Bitte senden Sie nur aussagekräftige Links/Dokumente (in Deutsch/Englisch) und bündeln Sie die Informationen. Der Tätigkeitsnachweis muss durch mindestens eine der folgenden Optionen erfolgen:

  • Einen Link zur Website oder/und zu frei zugänglichen Filmdatenbanken
  • Ein Dokument, das die Tätigkeiten in der Filmbranche erklärt/belegt
  • Ein Motivationsschreiben zur Teilnahme am Festival/EFM

Hinweise für ausgewählte Gruppen:

  • Personen aus den Gewerken Regie, Drehbuch, Produktion, Szenenbild, Kamera, Casting, Kostüm, Postproduktion (Schnitt, Musik, Visual Effects etc.), sollten in maßgeblicher Funktion im jeweiligen Gewerk tätig gewesen sein. Sowohl im Bereich Kurz- und/oder Langfilme oder fiktionale/dokumentarische High-Quality-Serie sollte ein Teil der Produktionen bereits einen breiten Release (Kino/TV/Streamingplattform) gehabt haben.
  • Schauspieler*innen müssen kontinuierlich in Hauptrollen oder tragenden Nebenrollen an folgenden Produktionen mitgewirkt haben: jährlich mindestens ein Langfilm (alle Genres, mind. 60 Min.), zwei Kurzfilme, High-Quality-Serie (mehrere Episoden mit einer Mindestlaufzeit von 30 Min.). Die Produktionen müssen einen breiten Release (Kino/TV/Streamingplattform) gehabt haben.
  • Bei Consultants und Filmfinanciers muss die alltägliche Arbeit  im Zusammenhang mit der Filmbranche stehen. Als Beleg dafür ist eine aussagekräftige Auflistung abgeschlossener und geplanter Projekte oder einer Auflistung der Kund*innen erforderlich.
  • Kommunale Filmclubs müssen einen Nachweis über ihr aktuelles Programm, das in regelmäßigen Intervallen (mindestens einmal im Monat) stattfinden muss, erbringen. Pro Filmclub werden maximal zwei Akkreditierungen vergeben.

Studierende können eine Studierendenakkreditierung beantragen.