Filmanmeldung FAQ
Detaillierte Informationen zur Einreichung finden Sie jederzeit unter dem Menüpunkt Richtlinien. Informationen zu Sichtungs- und Festivalmedien finden Sie im Bereich der „Tech Specs“. Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie hier. Maßgeblich sind jedoch die jeweils aktuellen oben erwähnten Richtlinien und technischen Spezifikationen.
Allgemein
Wann sind die Einreichtermine?
Anmeldeschluss für das Einreichen von Langfilmen ist der 4. November 2024, für Kurzfilme der 13. November 2024. Das Sichtungsmedium muss bis zum jeweiligen Anmeldeschluss vorliegen.
Wie kann ich meinen Film einreichen?
Sie müssen zunächst für Ihren Film eine Filmanmeldung ausfüllen. Im Anschluss können Sie den Film über die Website in den Berlinale Media Service laden.
Kann ich mehr als einen Film einreichen?
Ja, Sie können mehr als einen Film einreichen, müssen aber für jeden einzelnen Film den Anmeldeprozess durchlaufen.
Nehmen Sie Dokumentarfilme an? Für welche Sektionen?
Dokumentarfilme werden in den Sektionen Wettbewerb, Panorama, Generation, Berlinale Shorts, Forum und Forum Expanded präsentiert. In der Sektion Perspectives – ein Wettbewerb für Spielfilmdebüts – werden hybride Filme mit dokumentarischen Elementen dann zugelassen, wenn der narrative Teil überwiegt und der Film offiziell als Spielfilm eingereicht wird.
Kann ich meinen Film für mehrere Sektionen mit nur einer Einreichung zur Auswahl anmelden?
Ja, Sie können einen Film für mehrere Sektionen einreichen, sollten aber vorher in den Richtlinien der jeweiligen Sektionen prüfen, ob Ihr Film dort auch für die Auswahl zugelassen ist.
Für welche Sektionen kann ich Kurzfilme einreichen?
Kurzfilme können für die Sektionen Berlinale Shorts (bis 30 Minuten) und Generation (bis 20 Minuten) eingereicht werden.
Wo kann ich einen Film für den European Film Market anmelden?
Wenn Sie einen Film beim European Film Market anmelden möchten, benutzen Sie bitte die EFM-Filmanmeldung.
Ich habe meine Anmeldung bereits abgeschlossen, möchte mich aber noch für weitere Sektionen bewerben. Muss ich eine neue/weitere Anmeldung ausfüllen?
Nein, bitte wenden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist entweder per E-Mail an die oder über den entsprechenden Link auf der Seite Meine Filmanmeldung, um eine Nachricht zu senden. Man wird Ihre Anmeldung dann um die entsprechende/n Sektion/en ergänzen und ihren Film in die weiteren Auswahlprozesse leiten.
Ich möchte meine Filmanmeldung ergänzen bzw. eingereichte Angaben korrigieren. Wie mache ich das?
Bitte schicken Sie die aktualisierten Informationen unter Angabe des Filmtitels und ihrer Anmeldenummer entweder per E-Mail an die oder über den entsprechenden Link auf der Seite Meine Filmanmeldung.
Akzeptieren Sie wiederholte Einreichungen?
Nein, die Berlinale akzeptiert keine Filme, die schon für vorherige Ausgaben des Festivals den Auswahlprozess durchlaufen haben.
Kann ich eine Filmanmeldung über „Withoutabox“ oder „FilmFreeway“ vornehmen?
Nein, Sie können Filme nur direkt über das entsprechende Formluar auf der Website der Berlinale einreichen.
Gehören das „Berlin Independent Film Festival“ und/oder die „Woche der Kritik“ zur Berlinale?
Nein, beides sind eigenständige Festivals, die nicht Bestandteil der Berlinale sind.
Bekomme ich eine Bestätigung über die Anmeldung meines Films?
Ja, Sie bekommen eine Bestätigung per E-Mail.
Sichtungsmedien
Mein Sichtungsmedium liegt in einem Format vor, das nicht auf der Liste der zulässigen Formate aufgeführt ist. Kann ich es trotzdem einsenden?
Nein, senden Sie bitte keine Sichtungsmedien ein, die nicht den zulässigen Formaten entsprechen. Zulässige Formate sind der Upload (Format mp4 - H.264, AAC, Stereo) über Meine Filmanmeldung sowie in Sonderfällen DCPs. Für DCPs im Auswahlprozess fällt eine gesonderte Servicegebühr von 200 Euro (inkl. 7 % MwSt.) an.
Falls Ihr Film in einem anderen Format vorliegt (z. B. Blu-ray, HDCAM, QT ProRes-Datei), konvertieren Sie ihn bitte zunächst in eins der beiden zulässigen Formate, bevor Sie ihn einreichen. Siehe auch Technische Spezifikationen für Sichtungsmedien. Falls Sie weitere technische Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an das der Berlinale.
Kann ich einen Link (z. B. Vimeo) für die Auswahlsichtung schicken?
Nein. Die Berlinale arbeitet in ihrem Auswahlprozess nicht mit Vimeo-Links, sondern verwendet für Auswahlsichtungen ausschließlich ihr eigenes internes Online-Sichtungssystem. In der Regel können Sie aber dieselbe Datei, die Sie auf die Vimeo-Plattform geladen haben, auch als Sichtungsmedium in das interne Online-Sichtungssystem der Berlinale hochladen; entweder direkt im Verlauf der Anmeldung oder auch später über Meine Filmanmeldung.
Akzeptieren Sie Trailer für die Auswahlsichtung?
Nein, die Berlinale akzeptiert keine Trailer für die Auswahlsichtungen, sondern ausschließlich Vollversionen der angemeldeten Filme.
Akzeptieren Sie Rohschnitte bzw. unfertige Filme für die Auswahl?
Die eingereichte Version sollte zumindest im Bildschnitt fertiggestellt sein (picture lock). In diesem Fall wird empfohlen, dem Film eine Schrifttafel voranzustellen, welche über die noch ausstehenden Arbeiten informiert. Rohschnitte werden nur in absoluten Ausnahmefällen akzeptiert. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die oder an die Sektion(en), bei der/denen Sie den Film einreichen.
Kann ich Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt eine aktualisierte Version meiner Sichtungskopie schicken?
Nein, bitte senden Sie im Nachhinein keine aktualisierte(n) Version(en) Ihres eingereichten Sichtungsmediums – es sei denn, das Festival bittet Sie explizit darum.
Brauchen Sie für die Auswahlsichtung eine untertitelte Version?
Ja, die Berlinale benötigt für die Auswahlsichtung eine Version mit englischen Untertiteln (es sei denn, die Originalsprache des Films ist Englisch).
Bis wann muss ich meinen Film einsenden bzw. hochladen?
Das Sichtungsmedium sollte dem Festival innerhalb der jeweils angegeben Deadline (4.11. / 13.11.2024) vorliegen.
Zugelassene Filme
Was bedeutet „Ursprungsland“/„Produktionsland“?
Das Ursprungsland/Produktionsland eines Films richtet sich nach dem Sitz der Produktionsfirma und muss nicht unbedingt das Land sein, in dem der Film gedreht wurde. Wenn es mehrere (Ko-) Produktionsfirmen gibt, müssen diese zusammen mit ihrem Firmensitz angegeben werden.
Im Falle internationaler Koproduktionen gilt das Hauptproduktionsland als Ursprungsland.
Was ist mit Premierenstatus gemeint?
Weltpremiere | Der Film wurde noch nirgendwo öffentlich aufgeführt. Zulässig für alle Sektionen |
---|---|
Internationale Premiere | Der Film wurde bisher nur in seinem Ursprungsland im Kino gestartet oder auf einem Festival gezeigt, aber noch nirgendwo anders. Zulässig für alle Sektionen Bitte beachten Sie, dass dies nicht für deutsche Produktionen gilt – diese dürfen im Vorfeld in Deutschland weder im Kino noch auf einem Festival präsentiert werden. |
Europäische Premiere | Der Film wurde zwar schon außerhalb Europas aufgeführt, aber noch in keinem europäischen Land. (Ein Kinostart oder Teilnahme an einem Festival im Ursprungsland außer in Deutschland ist erlaubt.) Zulässig für Panorama, Generation, Forum |
Deutsche Premiere | Der Film wurde noch nie in Deutschland gezeigt, allerdings bereits in einem anderen europäischen Land außerhalb des Ursprungslandes. In diesem Fall kommt der Film nicht mehr für die Berlinale in Frage. |
Keine Premiere | Der Film wurde sowohl international als auch in Deutschland öffentlich aufgeführt. In diesem Fall kommt der Film nicht mehr für die Berlinale in Frage. |
Bitte beachten Sie: Deutsche Produktionen und Koproduktionen müssen für eine Einreichung zum Wettbewerb sowie für Perspectives oder Berlinale Shorts eine Weltpremiere sein, für die Sektionen Panorama, Generation und Forum ist die Mindestvoraussetzung eine Europäische Premiere. Die Filme dürfen vor der Berlinale in Deutschland weder im Kino noch auf einem Festival/Online-Festival oder in sonst irgendeiner Form öffentlich präsentiert werden.
Mein Film wurde schon im Rahmen eines Online-Festivals gezeigt. Ist er für die Berlinale noch zulässig?
Für die Sektionen Wettbewerb, Perspectives und Berlinale Shorts dürfen Filme noch nicht im Internet oder auf VOD präsentiert worden sein, dies inkludiert auch Online-Festivals. Für die Sektionen Panorama, Generation und Forum ist eine die Teilnahme auf einem Online-Festival nur zulässig, sofern die Streamings ausschließlich innerhalb ihres Urspungslandes verfügbar waren (Geoblocking). Bitte beachten Sie aber die Sonderregelung für deutsche Filme, die vor der Berlinale auch auf keinem Online-Festival präsentiert werden dürfen.
Kann ich meinen Film einreichen, obwohl er schon im Fernsehen gezeigt wurde?
Wenn er nur in seinem Ursprungsland ausgestrahlt wurde, kann der Film noch für Panorama, Generation und Forum eingereicht werden. Weder der Wettbewerb, noch Perspectives, oder die Berlinale Shorts akzeptieren Filme, die bereits im Fernsehen ausgestrahlt wurden.
Kann ich meinen Film einreichen, obwohl er schon im Internet zu sehen war?
Wenn er im Internet ausschließlich in seinem Ursprungsland zu sehen war, kann der Film noch für Panorama, Generation und Forum eingereicht werden. Weder der Wettbewerb, Perspectives noch Berlinale Shorts akzeptieren Filme, die schon im Internet bzw. über Video-on-Demand zu sehen waren.
Kann ich meinen Film einreichen, auch wenn er bereits auf DVD oder Blu-ray erschienen ist?
Nein, in diesem Fall ist er nicht mehr für die Berlinale zulässig.
Ein Trailer meines Films ist bereits im Internet zu sehen. Ist mein Film noch zulässig?
Ja, ein Trailer ist kein Problem.
Wie lang darf ein Kurzfilm sein?
Das ist von Sektion zu Sektion unterschiedlich: Die maximale Länge eines Kurzfilms im Berlinale Shorts-Wettbewerb beträgt 30 Minuten, bei Generation 20 Minuten.
Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Film den Berlinale-Richtlinien entspricht, wenden Sie sich gerne per E-Mail an die .
Bearbeitungsgebühr
Wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr?
Die Gebühr für das Einreichen eines Langfilms beträgt 175 Euro, für Kurzfilme 75 Euro. Diese Bearbeitungsgebühr wird pro Film berechnet, egal für wie viele Sektionen der Film eingereicht wird. Bitte überprüfen Sie den Umtauschkurs für Ihre Währung bei Ihrer Bank. Bitte beachten Sie, dass Debit- oder EC-Karten leider nicht akzeptiert werden.
Gibt es Early-Bird-/Late-Fee-Tarife?
Nein, für Filmanmeldungen zum Festivalprogramm gibt es keine Early-Bird- bzw. Late-Fee-Tarife.
Bekomme ich eine Rückerstattung, wenn mein Film nicht teilnahmeberechtigt ist?
Nein, die Bearbeitungsgebühr kann nicht erstattet werden, wenn Ihr Film nicht den Richtlinien entspricht. Bitte lesen Sie deshalb aufmerksam die Richtlinien der Sektion(en), bevor Sie den Film anmelden!
Bekomme ich eine Rückerstattung wenn das Festival nicht stattfindet?
Die Gebühr wird zur Deckung administrativer Kosten erhoben; eine Rückerstattung ist daher in jedem Fall ausgeschlossen.
Ich habe Probleme bei der Kreditkartenbezahlung. Worauf muss ich achten?
Bitte beachten Sie, dass Ihre Kreditkarte für Online-Zahlungen autorisiert (3D Secure Authentication) sein muss und Prepaid- oder Debit-Karten nicht akzeptiert werden.
Ihr Browser darf Pop-Up-Fenster nicht blockieren. Im Idealfall nutzen Sie die aktuellste Version von Google Chrome bzw. Mozilla Firefox. Bitte aktualisieren Sie während des Bezahlvorgangs die Seite für ca. 1 Minute nicht bzw. drücken Sie nicht wiederholt auf den "Bezahlen"-Button. Besonders für internationale Bezahlvorgänge können Wartezeiten entstehen.
Sollten Sie weiterhin Probleme bei der Kreditkartenzahlung haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den .
Ich habe weder eine Kreditkarte noch einen PayPal-Account. Was kann ich tun?
Wenden Sie sich bitte per E-Mail an den , um eine Banküberweisung zu arrangieren.
Ich bin Student*in. Welche Sonderkonditionen gibt es?
Filmhochschulen können bis zu zehn Kurzfilme für 250 Euro und/oder bis zu sechs Langfilme für 350 Euro einreichen. Anfragen bezüglich einer Sammeleinreichung können ausschließlich die verantwortlichen Hochschulmitarbeiter*innen per E-Mail bei der der Berlinale stellen.
Leider können studentische Einzeleinreichungen weder vergünstigt noch von der Gebühr befreit werden.
Ich möchte meinen Film für mehrere Sektionen anmelden. Erhöht sich damit die Bearbeitungsgebühr?
Nein, auch wenn Sie einen Film für mehrere Sektionen einreichen, muss die Bearbeitungsgebühr nur einmal bezahlt werden (175 Euro für Langfilme bzw. Serien, 75 Euro für Kurzfilme). Siehe hierzu auch den ersten Abschnitt „Allgemein“.
Entscheidung und Benachrichtigung
Wann werde ich über eine Entscheidung zu meinem Film informiert?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Filmauswahl ein sehr komplexer Prozess ist. Die Benachrichtigung über die Ergebnisse des Auswahlprozesses erfolgt so schnell wie möglich, spätestens zum Jahresbeginn 2025.
In dringenden Fällen (z. B. Einladungen zu anderen Festivals) wenden Sie sich bitte umgehend an die oder die Sektion(en), bei der/denen Sie Ihren Film einreichen. Die Mitarbeiter*innen werden sich bemühen, Ihnen dann frühzeitig eine Entscheidung mitzuteilen.
Wie werde ich über die Entscheidung informiert?
Sobald die Entscheidung von allen involvierten Sektionen getroffen wurde, wird die*der offizielle Einreicher*in per Mail schriftlich informiert. Da innerhalb eines sehr kurzen Zeitfensters alle Einreicher*innen möglichst zügig über das Ergebnis informiert werden wollen, erfolgt eine Absage in der Regel in Form einer standardisierten Benachrichtigung.
Wenn mein Film nicht ausgewählt wird, kann ich dann eine Rückmeldung bzw. Erläuterung der Entscheidung bekommen?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Berlinale keine Begründungen für ihre Auswahlentscheidung geben kann. Die letztlich getroffene Auswahl unterliegt vielfältigen Kriterien.
Wenn Ihr Film ausgewählt wird
Wenn mein Film ausgewählt wird, bis wann brauchen Sie die Vorführkopie für das Festival?
Die Vorführkopie muss spätestens am 29. Januar 2025 im Berlinale Film Office eingetroffen sein. Allerdings bieten mehrere Festivalsektionen (mit Ausnahme des Wettbewerbs) bereits im Januar/Februar 2025 für ausgewählte Filme vorgezogene Pressevorführungen an, sodass die Vorführkopie in Abstimmung mit der einladenden Sektion gegebenenfalls früher zur Verfügung gestellt werden muss.
Welche Untertitel benötigen Sie?
Generell müssen alle nicht-englischsprachigen Filme zumindest englische Untertitel haben – ABER: Jede Sektion hat ihre eigenen Untertitelungs-Vorgaben, die in den jeweiligen Richtlinien zu finden sind. Kontaktieren Sie auf jeden Fall bitte die Sektion, für die Ihr Film eingeladen wurde.