Panorama Reglement
1. Zugelassene Filme
Für Panorama zugelassen sind Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilme, die
- eine Laufzeit von mindestens 60 Minuten haben.
- als Weltpremiere bzw. internationale oder europäische Premiere verfügbar sind.
- außerhalb ihres Ursprungslandes noch auf keinem anderen europäischen Festival gezeigt wurden.
- außerhalb ihres Ursprungslandes in Europa noch keinen Kinostart hatten bzw. noch nicht öffentlich vorgeführt wurden.
- in Deutschland noch nicht öffentlich vorgeführt wurden.
- außerhalb ihres Ursprungslandes weder im Fernsehen noch im Internet/VOD gezeigt wurden.
- innerhalb der letzten 12 Monate vor Festivalbeginn fertiggestellt wurden.
- in den Formaten DCP oder QuickTime ProRes vorliegen – 35mm oder andere Formate nur nach Rücksprache.
- für eine Kinoauswertung vorgesehen sind.
Weltpremieren werden bevorzugt (siehe Allgemeine Informationen zum Premierenstatus). Deutsche Filme müssen für die Sektion Panorama mindestens eine europäische Premiere sein und dürfen in Deutschland weder auf einem Festival noch im Kino, Fernsehen oder Internet gezeigt worden sein.
Das Ursprungsland eines Films wird durch den Sitz der Produktionsfirma bestimmt. Im Falle internationaler Koproduktionen gilt das Hauptproduktionsland als Ursprungsland.
Für alle Filmanmeldungen gelten die Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmerichtlinien. Die Intendantin hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln.
2. Auswahl und Programmierung
Die Intendantin und der Sektionsleiter laden die Filme für die Sektion Panorama ein. Sie werden von einem internationalen Auswahlkomitee bei der Auswahl beraten.
3. Fassung und Untertitel
Alle eingeladenen Filme werden in ihrer Originalfassung mit englischen Untertiteln vorgeführt. Die Kosten der Untertitelung sowie die rechtzeitige Anlieferung der untertitelten Fassung liegen in der Verantwortung der Produktion.
Als Originalfassung gilt die Fassung, in der der Film in seinem Ursprungsland gezeigt wird oder werden soll.