Wettbewerb Reglement
1. Zugelassene Filme
Für den Wettbewerb zugelassen sind Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilme, die
- eine Laufzeit von mindestens 60 Minuten haben.
- als Weltpremiere oder internationale Premiere verfügbar sind.
- außerhalb ihres Ursprungslandes an keinem internationalen Filmfestival teilgenommen haben.
- außerhalb ihres Ursprungslandes noch keinen Kinostart hatten bzw. noch nicht öffentlich vorgeführt wurden.
- in Deutschland noch nicht öffentlich vorgeführt wurden.
- weder im Fernsehen noch im Internet/VOD präsentiert wurden.
- innerhalb der letzten 12 Monate vor Festivalbeginn fertiggestellt wurden.
- in den Formaten DCP oder QuickTime ProRes vorliegen – 35mm oder andere Formate nur nach Rücksprache.
- für eine Kinoauswertung vorgesehen sind.
- noch nie bei der Berlinale zur Auswahl eingereicht wurden.
Weltpremieren werden bevorzugt (siehe Allgemeine Informationen zum Premierenstatus). Deutsche Filme müssen für die Einreichung zum Wettbewerb Weltpremieren sein.
Das Ursprungsland eines Films wird durch den Sitz der Produktionsfirma bestimmt. Im Falle internationaler Koproduktionen gilt das Hauptproduktionsland als Ursprungsland.
Für alle Filmanmeldungen gelten die Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmerichtlinien. Die Intendantin hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln.
2. Auswahl und Programmierung
Die ausgewählten Filme werden gemeinsam von der Intendantin und den Co-Direktor*innen Film Programming zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen. Sie werden von einem internationalen Auswahlkomitee bei der Auswahl beraten.
3. Fassung und Untertitel
Alle eingeladenen Filme werden in ihrer Originalfassung mit deutschen und englischen Untertiteln vorgeführt. Die Kosten der Untertitelung sowie die rechtzeitige Anlieferung der untertitelten Fassung liegen in der Verantwortung der Produktion.
Als Originalfassung gilt die Fassung, in der der Film in seinem Ursprungsland gezeigt wird oder werden soll.