Presseakkreditierung

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung bezüglich des Akkreditierungsverfahrens. Aktuelle Informationen zur Berlinale 2026 werden ab Herbst 2025 veröffentlicht.

Eine Presseakkreditierung können Berichterstatter*innen aus allen Medienbereichen (Text, Video, Audio, Foto) und die PR-Agent*innen der Berlinale-Filme beantragen. Einen detaillierten Überblick zu den Presseakkreditierungen finden Sie in den Zugangsinformationen.

Tickets für Vorführungen und Veranstaltungen erhalten Presseakkreditierte im Online-Ticketshop für Akkreditierte. Für den Besuch von Pressekonferenzen ist der Akkreditierungsausweis ausreichend.

Akkreditierte Pressevertreter*innen haben ab Februar Zugriff auf das Teilnehmer*innenverzeichnis der Berlinale, in welchem akkreditierte Fachbesucher*innen, Pressevertreter*innen und Studierende aufgelistet sind.

Entgelt, Frist und Anforderungen

Die Berlinale stellt die Presseakkreditierung gegen ein Entgelt von 70 Euro (inkl. MwSt) zur Verfügung. Anträge auf Presseakkreditierung für die 75. Berlinale können bis 9. Januar 2025 gestellt werden.

Zur Prüfung des Antrags müssen verschiedene Nachweise im Antragsformular hochgeladen werden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die notwendigen Nachweise bei Antrag auf eine Akkreditierung. Das Festival behält sich die Entscheidung über eine Akkreditierung nach Prüfung der angeforderten Unterlagen vor.

Bitte beachten Sie:

  • Ein Presseausweis oder Impressumseintrag ersetzt nicht die erforderlichen Nachweise.
  • Mehrfachakkreditierungen für verschiedene Tätigkeitsbereiche (z.B. Print und TV) sind nicht möglich. Bitte wählen Sie daher die Presseakkreditierung aus, die Ihrem Haupttätigkeitsbereich entspricht.
  • Es ist nicht möglich, eine Festivalakkreditierung zusätzlich zu einer Presseakkreditierung zu bekommen. Pro Person kann nur eine dieser Akkreditierungen vergeben werden.
  • Hinweis: Social-Media-Redakteur*innen von redaktionellen Medien können Anträge auf Akkreditierung stellen. Eigenständige oder private Social-Media-Kanäle qualifizieren sich jedoch nicht für eine Presseakkreditierung.
  • Tätigkeitsnachweis: Offizieller Bestätigungsbrief (PDF) des redaktionellen Auftrags zur Berlinale-Berichterstattung von der Redaktionsleitung mit Angaben zum Programm (Periodizität, Sendezeit, Reichweite) sowie die Namen und Funktionen der zu akkreditierenden Teammitglieder.
  • Veröffentlichungsnachweis: Beleg der letzten Berlinale-Berichterstattung bzw. ein repräsentativer Veröffentlichungsnachweis (max. 20 MB oder der entsprechende Link zur Online-Veröffentlichung).
  • Tätigkeitsnachweis: Offizieller Bestätigungsbrief (PDF) der beauftragenden Redaktion/Produktion.
  • Tätigkeitsnachweis:
    • Offizieller Bestätigungsbrief (PDF) der Redaktions- oder Agenturleitung über den Auftrag zur Berlinale-Fotoberichterstattung.
    • Scan des Presseausweises.
  • Veröffentlichungsnachweis: Bei Akkreditierung im Vorjahr sollen Veröffentlichungen zur letztjährigen Ausgabe der Berlinale eingereicht werden (max. 20 MB oder der entsprechende Link zur Online-Veröffentlichung).
  • Tätigkeitsnachweis: Offizieller Bestätigungsbrief (PDF) der Agenturleitung, der Produktion oder des Verleihs mit Angabe der Berlinale-Filme, die die PR-Agent*innen beim Festival betreuen.

Kontakt Web-Support

Bei technischen Fragen zum Akkreditierungsantrag
websupport@berlinale.de