Berlinale & EFM-Teilnahmebedingungen
1. Vorbemerkung
2. Hinweise zur Antidiskriminierung
3. Akkreditierungsvoraussetzungen
4. Onlinerechte
5. Ausweise
6. Altersbeschränkungen
7. Bezahlung, Stornierung und Abholung
8. Urheberrecht
9. Personalisierte Tickets
10. Bild- und Tonaufnahmen
11. Embargoregelung
12. Presse bei Filmvorführungen
13. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vorbemerkung
Die Internationalen Filmfestspiele Berlin (Berlinale) sind ein Geschäftsbereich der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB). Die Berlinale wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Der European Film Market (EFM) ist Teil der Berlinale.
Die Akkreditierung für das Festival oder den EFM setzen das Einverständnis der Akkreditierten mit den Teilnahmebedingungen voraus. Organisationen oder Personen, die die Akkreditierung für Dritte beantragen, bestätigen und tragen dafür Sorge, dass die Teilnahmebedingungen von den angemeldeten Personen zur Kenntnis genommen, akzeptiert und eingehalten werden.
Jeder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen sowie jegliche Missachtung der Hausordnung der KBB sowie Sicherheitsvorschriften kann zum Entzug der Akkreditierung und dem unbefristeten Ausschluss von der Veranstaltung führen. Die Berlinale behält sich die Geltendmachung weiterer Rechte vor.
2. Hinweise zur Antidiskriminierung
Die Berlinale ist Teil einer global vernetzten Film- und Mediengemeinschaft, die sich für eine plurale, inklusive, gleichberechtigte und gerechte Kulturbranche einsetzt. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, möchten wir den Teilnehmenden einen weitestmöglichen Schutz vor Diskriminierung gemäß der Definition im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährleisten. Die Berlinale behält sich das Recht vor, bei Diskriminierung oder Belästigung von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Beteiligten die Teilnahme an den Veranstaltungen zu verwehren. Siehe dazu die Hausordnung der KBB. Siehe auch die Hinweise zur Antidiskriminierung.
3. Akkreditierungsvoraussetzungen
Akkreditierungsanfragen werden nur innerhalb des offiziellen Antragszeitraums bearbeitet. Die Fristen werden auf den Internetseiten der Berlinale und des EFM veröffentlicht.
Voraussetzung für die Presse- oder Festival- bzw. EFM-Akkreditierung ist der Nachweis einer professionellen Tätigkeit im Medien- oder Filmbereich.
Minderjährige Antragsteller*innen für den Generation Badge - 14plus müssen als Voraussetzung die schriftliche Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigen Person nachweisen.
Die Antragsstellung garantiert keine Akkreditierung. Der Veranstalter behält sich die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Antrags vor.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zur Akkreditierung unter: Fachpublikum / EFM, Presse und Studierende.
4. Onlinerechte
Die mit der Akkreditierung erworbenen Onlinerechte sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie erlauben Zugang zu Onlineservices der Internationalen Filmfestspiele Berlin gemäß den vom Veranstalter erlassenen Richtlinien.
Akkreditierte sind nicht berechtigt, jegliche Inhalte (insbesondere Onlinevorführungen) öffentlich oder privat vorzuführen und/oder öffentlich zugänglich zu machen. Bei einer Vorführung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt die*der Akkreditierte nicht nur gegen die Teilnahmebedingungen der Internationalen Filmfestspiele Berlin, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte der Rechteinhaber*innen an den Inhalten und hat daher mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch die Internationalen Filmfestspiele Berlin sowie der Rechteinhaber*innen zu rechnen.
5. Ausweise
Die Festival-/EFM-Akkreditierungen sind personengebunden und nicht übertragbar. Sie erlauben Zugang zu Bereichen und Vorführungen der Internationalen Filmfestspiele Berlin und des European Film Market gemäß den vom Veranstalter erlassenen Richtlinien.
Während der gesamten Dauer des Festivals und des European Film Market sind Festival-/EFM-Akkreditierungen für den Zugang zu Festival- und Markt-Locations obligatorisch. Personen ohne entsprechenden Ausweis kann der Zutritt vom Sicherheitspersonal verweigert werden. Ausweise, die von anderen Personen als dem/der Ausweisinhaber*in genutzt werden, werden eingezogen.
Der Verlust oder Diebstahl der Festival-/EFM-Akkreditierung muss umgehend am jeweiligen Akkreditierungscounter gemeldet werden. Die Ausgabe eines neuen Festival-/EFM-Akkreditierungsausweises ist kostenpflichtig. Der Veranstalter behält sich das Recht auf die Ausstellung eines Ersatzausweises vor.
6. Altersbeschränkungen
Personen unter 18 Jahren sind von der Festival-/EFM-Akkreditierung ausgeschlossen.
Ausgenommen sind minderjährige Personen, die zu einem Festivalfilmteam gehören oder ausschließlich am Programm der Sektionen Generation 14plus oder Generation Kplus teilnehmen. Minderjährige Filmteam-Mitglieder oder Festivalteilnehmer*innen der Sektion Generation müssen auf dem Festival von einem akkreditierten Erwachsenen begleitet werden.
Minderjährige Inhaber*innen des Generation Badge - 14plus dürfen nach Vorlage der Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person eigenständig an den öffentlichen Festivalveranstaltungen der Sektion Generation teilnehmen.
7. Bezahlung, Stornierung und Abholung
Das Datum der Antragstellung bestimmt das zu zahlende Entgelt (ausgenommen Presseakkreditierungen). Der Early Bear / Regular Tarif für (Online) Market Badges und Festivalakkreditierungen ist nur bis zum 30. Januar 2025 gültig. Ab dem 31. Januar 2025 werden für diese Ausweise die tagesaktuellen Preise berechnet.
Die Akkreditierungsausweise/EFM-Badges müssen bis zum 30. Januar 2025 online bezahlt werden. Bei später eingehenden Zahlungen ist mit Verzögerungen bei der Ausweisabholung sowie der Bereitstellung des Zugangs zu Onlineservices, wie dem Online-Ticketshop für Festival-, Presse- und Studierendenakkreditierte sowie Inhaber*innen des Generation Badge - 14plus zu rechnen.
Nach Absprache haben Firmen und Institutionen die Möglichkeit, Zahlungen für mehrere Akkreditierte gesammelt per Überweisung durchzuführen.
Die Rückerstattung des Entgelts für bereits bezahlte Presse-, Studierenden- und Festivalakkreditierungen sowie Hospitality Badges und Generation Badges - 14plus ist nur bis zum 30. Januar 2025 bei schriftlicher Stornierung an möglich.
Ein Market Badge sowie ein Online Market Badge kann nach Bezahlung nicht mehr storniert werden.
Die Akkreditierungsausweise/EFM-Badges werden an den jeweiligen Akkreditierten-Countern unter Vorlage eines gültigen Personalausweises ausgehändigt.
Die Abholung der Akkreditierungsausweise/EFM-Badges durch eine andere Person als der*dem Antragsteller*in erfolgt nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht.
Jedem Unternehmen bzw. jeder Person mit noch ausstehenden Forderungen des Festivals oder des EFM wird die Akkreditierung verweigert, bis diese Forderungen beglichen sind.
8. Urheberrecht
Der*die Antragsteller*in garantiert, dass alle Materialien (insbesondere Fotos, die mit dem Antrag eingereicht werden) frei von Rechten Dritter sind und für den Ausweisdruck und ggf. den EFM Participants Guide verwendet werden dürfen. Der*die Antragsteller*in garantiert, dass er*sie die Berlinale von jeglichen Ansprüchen der Urheberrechtsinhaber*innen in Bezug auf die Nutzung des eingereichten Materials freistellt. Die Berlinale behält sich das Recht vor, Akkreditierungen mit unautorisierter Aufnahme von urheberrechtlich geschütztem Material nachträglich abzulehnen.
9. Personalisierte Tickets
Akkreditiertentickets für Festivalvorstellungen sind personengebunden. Festival- & Presseakkreditierte sowie akkreditierte Studierende und Inhaber*innen des Generation Badge - 14plus können Tickets - je nach Verfügbarkeit - ausschließlich online über einen personalisierten Zugang zum Online-Ticketshop buchen.
Es besteht weder ein Anspruch auf Tickets für bestimmte Vorstellungen bzw. Veranstaltungen noch auf eine bestimmte Anzahl von Tickets.
Die personalisierten Tickets für Akkreditierte sind nur in Kombination mit dem Akkreditierungsausweis gültig. Der Akkreditierungsausweis muss am Kinoeingang zur Kontrolle bereitgehalten werden. Die Tickets werden beim Einlass entwertet.
Die Akkreditierten sind zur Einhaltung der folgenden Buchungsregel verpflichtet: Pro Vorstellung, pro Film und Zeitschiene (90 Minuten) darf maximal ein Ticket gebucht werden. Bereits gebuchte Tickets, die nicht genutzt werden können, müssen rechtzeitig vor Beginn des Screenings online storniert werden. Bei wiederholtem Verfall von Tickets, behält sich das Festival das Recht vor, bereits gebuchte Tickets zu entwerten und/oder den persönlichen Zugang zum Online-Ticketshop für Akkreditierte zu sperren.
10. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art von Filmvorführungen sind den Teilnehmer*innen sowohl vor Ort als auch online grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können diese zivil- und strafrechtlich verfolgt und aus den Spielstätten verwiesen werden.
Film-, Digital, Video- oder Tonaufnahmen, die Teile von Filmvorführungen enthalten, sowie die damit verbundenen Aufnahmegeräte können vor Ort eingezogen und die Rückgabe davon abhängig gemacht werden, dass die*der Besitzer*in einer sofortigen Löschung der Aufnahmen zustimmt.
Angesichts der Notwendigkeit des Schutzes vor Piraterie versichert jede*r Teilnehmer*in, dass sie*er keinen Diebstahl am geistigen Eigentum gemäß dem Urheberrecht und damit verbundener Rechte begeht.
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher*innen durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Ton aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden sowie an Dritte zwecks Veröffentlichung weitergegeben werden dürfen.
11. Embargoregelung
Pressevorführungen von Berlinale-Filmen finden meist vor den öffentlichen Premieren statt. Akkreditierte mit Zutritt zu Pressevorführungen verpflichten sich, die Embargoregelung einzuhalten. Kritiken zu Berlinale-Filmen, die während des Festivals ihre Weltpremiere haben, dürfen erst nach Beginn der ersten öffentlichen Vorführung (Filmstart + 30 Minuten) veröffentlicht werden. Dies betrifft auch Social-Media-Kanäle.
Veranstaltungsbeginn ist nicht immer identisch mit dem Filmbeginn. Daher kann es bei einigen Filmen einen gesonderten Embargohinweis geben.
12. Presse bei Filmvorführungen
Die Teilnahme von akkreditierten Journalist*innen an einzelnen Filmvorführungen des Festivals wird den jeweiligen Rechteinhaber*innen der Festivalfilme mitgeteilt. Die Weitergabe umfasst lediglich Name des Mediums und Name des*der Journalist*in.
13. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH gelten ergänzend. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorliegenden Teilnahmebedingungen und den AGB gehen erstere vor.
Stand: 14. November 2024